Angeln ohne Lizenz in Deutschland
Regelungen und Strafen in den Bundesländern
Das Angeln ohne gültigen Fischereischein, oft auch als Schwarzangeln bezeichnet, ist in Deutschland verboten und wird je nach Schwere des Verstoßes entweder als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat geahndet. Die rechtlichen Regelungen dafür finden sich im Strafgesetzbuch (§ 293 StGB: Fischwilderei) sowie in den jeweiligen Fischereigesetzen der Bundesländer. Die Strafen und Maßnahmen unterscheiden sich dabei von Bundesland zu Bundesland.
Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die Strafen und Regelungen in Deutschland und erklärt, warum es so wichtig ist, immer die notwendigen Dokumente beim Angeln mitzuführen.
Was zählt als Schwarzangeln?
Schwarzangeln (schwarz Fischen) bezeichnet jede Form des Angelns ohne die notwendigen Erlaubnisse. Dazu gehört:
Fehlender Fischereischein: Dieser ist bundesweit vorgeschrieben und dient als Nachweis über die Kenntnis von Fischerei- und Naturschutzregeln.
Keine Gewässererlaubnis Auch mit einem gültigen Fischereischein darf nur an Gewässern geangelt werden, für die eine Erlaubnis des Eigentümers oder Pächters vorliegt.
Angeln während der Schonzeiten oder in Schutzgebieten: Selbst mit allen Dokumenten ist das Angeln in bestimmten Zeiten oder Zonen verboten.
Schon das Mitführen von Angelgerät am Wasser ohne die entsprechenden Papiere kann als Versuch der Fischwilderei gewertet werden, auch wenn kein Fisch gefangen wurde.
Strafen für Schwarzangeln: Unterschiede in den Bundesländern
In Deutschland wird Schwarzangeln je nach Schwere des Vergehens und lokalen Regelungen entweder als Ordnungswidrigkeit oder Straftat behandelt. Hier ein Überblick über die Strafen in den einzelnen Bundesländern:
Bundesland | Strafen für Schwarzangeln |
---|---|
Baden-Württemberg | Bußgelder bis zu 5.000 €, bei schwerwiegenden Fällen strafrechtliche Verfolgung. |
Bayern | Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis 1.000 €, in schweren Fällen auch strafrechtlich nach § 293 StGB. |
Berlin | Strafanzeige bei Fischwilderei, Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre oder Geldstrafe. |
Brandenburg | Bußgelder bis 50.000 €, je nach Schwere des Verstoßes. |
Bremen | Strafanzeige bei Fischwilderei, Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre oder Geldstrafe. |
Hamburg | Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis 10.000 €. |
Hessen | Bußgelder bis zu 5.000 €, bei schwerwiegenden Vergehen strafrechtliche Verfolgung. |
Mecklenburg-Vorpommern | Bußgelder bis 75.000 €, hohe Strafen vor allem in Naturschutzgebieten oder bei Wiederholungstätern. |
Niedersachsen | Strafanzeige bei Fischwilderei, Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre oder Geldstrafe. |
Nordrhein-Westfalen | Strafanzeige bei Fischwilderei, Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre oder Geldstrafe. |
Rheinland-Pfalz | Strafanzeige bei Fischwilderei, in schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre. |
Saarland | Strafanzeige bei Fischwilderei, Strafmaß abhängig von den Umständen. |
Sachsen | Strafanzeige bei Fischwilderei, Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre oder Geldstrafe. |
Sachsen-Anhalt | Strafanzeige bei Fischwilderei, Wiederholungstäter können mit empfindlichen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen rechnen. |
Schleswig-Holstein | Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis 25.000 €, bei schwerem Verstoß strafrechtliche Verfolgung. |
Thüringen | Strafanzeige bei Fischwilderei, Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre oder Geldstrafe. |
Worauf achten die Behörden?
Die Behörden unterscheiden zwischen leichteren Vergehen (z. B. Angeln ohne eine Gewässererlaubnis) und schwerwiegender Fischwilderei (z. B. absichtlicher Fang geschützter Arten oder Angeln in Schutzgebieten). Folgende Faktoren können die Strafe beeinflussen:
Umfang des Schadens
Wenn durch das Angeln der Fischbestand gefährdet wurde, fällt die Strafe höher aus.
Wiederholungstäter
Wiederholtes Schwarzangeln wird strenger geahndet.
Ort des Vergehens
In Naturschutzgebieten oder geschützten Gewässern sind die Strafen oft höher.
Zusätzliche Konsequenzen
Neben Geld- oder Freiheitsstrafen können auch weitere Maßnahmen ergriffen werden. So können die Behörden beispielsweise die Angelausrüstung, einschließlich Angelruten, Rollen und anderem Zubehör, beschlagnahmen. Wiederholungstäter riskieren zudem, dauerhaft vom Erwerb eines Fischereischeins ausgeschlossen zu werden. Sollte es zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommen, kann die Verurteilung außerdem im Führungszeugnis eingetragen werden.
Wie hoch sind die Strafen?
Die Höhe der Bußgelder variiert stark. Während kleinere Ordnungswidrigkeiten oft mit wenigen Hundert Euro geahndet werden, können schwere Verstöße in einigen Bundesländern mit bis zu 75.000 € Bußgeld geahndet werden. In Extremfällen (z. B. systematisches Fischen in Schutzgebieten) können Freiheitsstrafen von bis zu 2 Jahren verhängt werden.
Angeln ohne gültige Lizenz oder Erlaubnis kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist daher wichtig, sich vor jedem Angelausflug über die geltenden Regelungen im jeweiligen Bundesland zu informieren. Dazu gehören der Besitz eines Fischereischeins und einer Gewässererlaubnis, aber auch Kenntnisse über Schonzeiten und geschützte Gebiete. Mit der richtigen Vorbereitung bleibt das Angeln nicht nur legal, sondern macht auch mehr Spaß!