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Neue Gebühr für Gastangler in Mecklenburg-Vorpommern

Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Mecklenburg-Vorpommern eine wichtige Änderung für Angler in Kraft. Auch Gastangler aus anderen Bundesländern oder Staaten sind nun verpflichtet, die Fischereiabgabe des Landes zu entrichten.

Diese Neuerung wurde durch eine Änderung des Landesfischereigesetzes beschlossen und betrifft insbesondere Angler aus Regionen, in denen bislang keine Fischereiabgabe erhoben wurde.​

Was bedeutet das konkret?

  • Fischereiabgabe: Ab 2025 müssen alle Angler, unabhängig von ihrem Herkunftsland oder Bundesland, eine Fischereiabgabe in Mecklenburg-Vorpommern zahlen. Die Jahresgebühr beträgt 10 Euro. Diese Abgabe ist zusätzlich zum Fischereischein und zur Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer erforderlich.
  • Betroffene Angler: Besonders betroffen sind Gastangler aus Bundesländern wie Sachsen, Niedersachsen und Bremen sowie aus Ländern wie Polen, Österreich, Schweiz und den Niederlanden, in denen keine Fischereiabgabe erhoben wird. Diese Angler müssen ab 2025 die Abgabe in Mecklenburg-Vorpommern entrichten, um dort angeln zu dürfen. ​

Wie kann die Fischereiabgabe entrichtet werden?

Die Abgabe kann bei den örtlichen Ordnungsbehörden als Klebemarke erworben oder online als digitales Dokument bezogen werden. Der digitale Erwerb bietet den Vorteil, dass Angler die Dokumente bequem von zu Hause aus erwerben können. Weitere Informationen und den Zugang zum Online-Erwerb finden Sie auf der offiziellen Website des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Warum diese Änderung?

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern zielt mit dieser Maßnahme darauf ab, zusätzliche Einnahmen für den Schutz und die Pflege der heimischen Gewässer zu generieren. Durch die Einbeziehung aller Angler in die Abgabepflicht sollen die finanziellen Mittel für nachhaltige Fischereimanagementmaßnahmen erhöht werden. ​

Was sollten Angler jetzt tun?

  • Informieren: Machen Sie sich mit den neuen Regelungen vertraut und prüfen Sie, ob Sie von der Abgabepflicht betroffen sind.​
  • Erwerben: Stellen Sie sicher, dass Sie vor Antritt Ihres Angelausflugs die erforderliche Fischereiabgabe entrichtet haben.​
  • Nachweis führen: Führen Sie den Nachweis über die entrichtete Abgabe zusammen mit Ihrem Fischereischein und der Angelerlaubnis während des Angelns stets bei sich.​

Durch die Beachtung dieser neuen Regelungen tragen Sie nicht nur zur Erhaltung der Fischbestände und Gewässer bei, sondern vermeiden auch mögliche Ordnungswidrigkeiten. Hier findet ihr die aktuellen Schonzeiten in Mecklenburg-Vorpommern.

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