Schonzeiten Deutschland

Schonzeiten und Mindestmaße für Fische in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg ist bekannt für seine vielfältigen Gewässer, die zahlreichen Fischarten einen Lebensraum bieten. Um die Bestände nachhaltig zu sichern und die Fortpflanzung der Fischpopulationen zu gewährleisten, gibt es gesetzliche Schonzeiten und Mindestmaße, die von Anglern unbedingt einzuhalten sind.

Diese Regelungen schützen insbesondere Jungfische und ermöglichen es den Fischarten, sich in ihren natürlichen Laichzeiten ungestört fortzupflanzen.

Schonzeiten und Mindestmaße in Baden-Württemberg

FischartSchonzeitMindestmaß
Aal (Rhein)15.09. – 01.03.50 cm (1)
Aland01.04. – 31.05.25 cm
Äsche01.02. – 30.04.30 cm
Atlantischer StörKeine
Bach-, Flussforelle (andere Gewässer)01.10. – 28.02.25 cm (4)
Bach-, Flussforelle (Fließgew. 800 m ü. NN)01.10. – 28.02.20 cm (3)
Bach-, Flussforelle (Hochrhein)01.10. – 28.02.35 cm (2)
Bachsaibling01.10. – 28.02.
Barbe01.05. – 15.06.40 cm
Bitterling01.01. – 31.12.
Dohlenkrebs01.01. – 31.12.
Edelkrebs (Männchen)01.10. – 31.12.12 cm
Edelkrebs (Weibchen)01.10. – 10.07.12 cm
Felchen15.10. – 10.01.30 cm
Finte01.01. – 31.12.
Frauennerfling01.01. – 31.12.
Groppe01.01. – 31.12.
Hecht15.02. – 15.05.50 cm
Hecht (Main)01.02. – 30.04.50 cm (6)
Huchen (Donau und Gewässer-System)01.02. – 31.05.70 cm (5)
KarpfenKeine35 cm
Lachs01.01. – 31.12.
Maifisch01.01. – 31.12.
Meerforelle01.01. – 31.12.
Nase15.03. – 31.05.35 cm
Neunaugen (alle)01.01. – 31.12.
Quappe (Trüsche)01.11. – 28.02.30 cm
Rapfen (Donau und Gewässer-System)01.03. – 31.05.40 cm (5)
Regenbogenforelle01.10. – 28.02.
Schlammpeitzger01.01. – 31.12.
Schleie15.05. – 30.06.25 cm
Schneider01.01. – 31.12.
Seeforelle01.10. – 28.02.50 cm
Seesaibling01.10. – 28.02.25 cm
Steinbeißer01.01. – 31.12.
Steinkrebs01.01. – 31.12.
Streber01.01. – 31.12.
Strömer01.01. – 31.12.
Zährte01.01. – 31.12.
Zander01.04. – 15.05.45 cm
Zander (Main)01.02. – 30.04.50 cm (6)
Zingel01.01. – 31.12.
Tabelle: Übersicht der aktuellen Schonzeiten und Mindestmaße in Baden-Württemberg (BW)

Anmerkungen zu Schonzeiten und Mindestmaßen in Baden-Württemberg

(1) Aal (Rhein): Ausschließlich im Rhein und seinem Gewässersystem gültig. (§ 1 Abs. 1 LFischVO)

(2) Bach-, Flussforelle (Hochrhein): Gilt nur im Hochrhein.

(3) Bach-, Flussforelle (Fließgewässer über 800 m ü. NN): Gilt in allen Fließgewässern, die sich oberhalb von 800 m über Normalnull befinden.

(4) Bach-, Flussforelle (andere Gewässer): Gilt in allen Gewässern, die nicht von (2) und (3) erfasst werden.

(5) Huchen und Rapfen: Gilt nur in der Donau und dem zur Donau gehörenden Gewässersystem.

(6) Hecht und Zander (Main): Gilt ausschließlich im Main. (§ 1 Abs. 1 LFischVO)

Bedeutung der Schonzeiten

Die Schonzeiten sind essenziell für den Erhalt gesunder Fischbestände. Während dieser festgelegten Zeiträume ist es verboten, bestimmte Fischarten zu fangen, da sie sich in ihrer Laichzeit befinden. Dies trägt maßgeblich zur nachhaltigen Fischerei bei und unterstützt die Regeneration der Bestände. Angler sollten sich stets über die aktuellen Bestimmungen informieren, da Verstöße gegen die Schonzeiten mit empfindlichen Strafen geahndet werden können.

Mindestmaße – Schutz für Jungfische

Neben den Schonzeiten gibt es auch festgelegte Mindestmaße für zahlreiche Fischarten. Diese Regelung stellt sicher, dass Fische mindestens einmal in ihrem Leben ablaichen können, bevor sie entnommen werden. Fische, die das Mindestmaß nicht erreichen, müssen unverzüglich und schonend zurückgesetzt werden. Dies trägt langfristig zur Erhaltung der Fischbestände und zur nachhaltigen Nutzung der Gewässer bei.

Wichtige Hinweise für Angler

Es ist ratsam, sich vor jeder Angeltour über die geltenden Vorschriften zu informieren, da es innerhalb von Baden-Württemberg regionale Abweichungen geben kann. Auch in Privatgewässern oder in Vereinsgewässern können besondere Bestimmungen gelten, die über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen. Wer nachhaltig angeln möchte, sollte sich zudem mit den Grundsätzen des waidgerechten Fischens vertraut machen und gefangene Fische stets artgerecht behandeln.

Die Einhaltung der Schonzeiten und Mindestmaße ist eine der wichtigsten Maßnahmen, um die Fischbestände in Baden-Württemberg langfristig zu erhalten. Jeder Angler trägt mit seinem verantwortungsbewussten Verhalten dazu bei, dass auch zukünftige Generationen die Möglichkeit haben, in den Gewässern des Landes erfolgreich zu angeln. Durch eine nachhaltige Fischerei kann das ökologische Gleichgewicht gewahrt und das Angelerlebnis auf Dauer gesichert werden.

Aktualisiert: 2025

Rechtliche Grundlage: Fischereigesetz Baden-Württemberg

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