Schonzeiten Deutschland

Schonzeiten und Mindestmaße für Fische in Bayern

Bayern bietet mit seinen zahlreichen Flüssen, Seen und Teichen eine ideale Umgebung für viele Fischarten. Damit die Bestände langfristig erhalten bleiben, gibt es gesetzliche Regelungen zu Schonzeiten und Mindestmaßen. Diese Vorschriften sollen insbesondere die Fortpflanzung der Fische schützen und eine nachhaltige Fischerei gewährleisten.

Schonzeiten und Mindestmaße in Bayern

FischartSchonzeitMindestmaß
Aal01.10. – 31.12.50 cm
Äsche01.01. – 30.04.35 cm
Bachforelle01.10. – 15.03.26 cm
BachsaiblingKeine
Barbe01.05. – 30.06.40 cm
BrachseKeine
Döbel (Aitel)Keine
Elritze01.05. – 30.06.
FlussbarschKeine
GiebelKeine
GründlingKeine
GüsterKeine
Hasel01.03. – 30.04.
Hecht15.02. – 30.04.50 cm
Huchen15.02. – 30.06.90 cm
KarauscheGanzjährig geschont
KarpfenKeine35 cm
KaulbarschKeine
LaubeKeine
Mairenke01.05. – 30.06.
ModerlieschenKeine
Mühlkoppe01.02. – 30.04.
Nase01.03. – 30.04.30 cm
Nerfling01.03. – 30.04.30 cm
Regenbogenforelle15.12. – 15.03.26 cm
Renke (Felchen)15.10. – 31.12.30 cm
RotaugeKeine
RotfederKeine
Schleie01.05. – 30.06.26 cm
Seeforelle01.10. – 15.03.60 cm
Seesaibling01.10. – 31.12.30 cm
WelsKeine
Zander15.02. – 30.04.50 cm
ZährteGanzjährig geschont
Übersicht: Tabelle der aktuellen Schonzeiten und Mindestmaße in Bayern

Bitte beachten Sie, dass einige Fischarten, wie die Karausche und die Zährte, in Bayern ganzjährig geschont sind und daher nicht gefangen werden dürfen.

Warum Schonzeiten wichtig sind

Schonzeiten ermöglichen es den Fischen, sich ungestört zu vermehren und ihre Populationen zu stabilisieren. Während dieser Zeiträume ist es strengstens untersagt, bestimmte Arten zu angeln oder aus den Gewässern zu entnehmen. Dies trägt maßgeblich zur ökologischen Balance und zum Erhalt der Artenvielfalt bei.

Bedeutung der Mindestmaße

Mindestmaße sorgen dafür, dass Fische erst dann entnommen werden dürfen, wenn sie eine gewisse Größe erreicht haben. Dadurch wird sichergestellt, dass sie mindestens einmal ablaichen konnten. Fische, die kleiner als das festgelegte Mindestmaß sind, müssen umgehend und schonend zurückgesetzt werden.

Hinweise für Angler in Bayern

Vor dem Angeln sollte man sich stets über die aktuellen Vorschriften informieren, da es regionale Abweichungen geben kann. Auch private Gewässer oder Vereinsreviere haben oft zusätzliche Bestimmungen, die über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den Fischbeständen trägt wesentlich zum Schutz der Artenvielfalt bei.

Die Beachtung von Schonzeiten und Mindestmaßen ist für den Erhalt gesunder Fischbestände in Bayern von großer Bedeutung. Jeder Angler kann durch nachhaltiges Verhalten und die Einhaltung dieser Regeln aktiv zur Bewahrung der Natur beitragen. Nur durch einen respektvollen Umgang mit den Gewässern bleibt das Angeln auch für zukünftige Generationen ein unvergessliches Erlebnis.

aktualisiert: 2025

Rechtsgrundlage: Bayrisches Fischereigesetz

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