Schonzeiten Deutschland

Schonzeiten und Mindestmaße für Fische in Brandenburg

Brandenburg ist das gewässerreichste Bundesland Deutschlands und bietet mit seinen zahlreichen Seen, Flüssen und Kanälen optimale Bedingungen für Angler. Um die Fischbestände nachhaltig zu erhalten und die ökologische Vielfalt der Gewässer zu schützen, gibt es spezifische Regelungen zu Schonzeiten und Mindestmaßen.

Diese Vorschriften sind im brandenburgischen Fischereigesetz und den jeweiligen Verordnungen festgelegt.

Schonzeiten und Mindestmaße in Brandenburg

FischartSchonzeitMindestmaß
Aalkeine50 cm
Alandkeine30 cm
Äsche01.12.-31.05.30 cm
Bachforelle16.10.-15.04.30 cm
Bachneunauge01.01.-31.12.
Barbe01.05.-31.07.40 cm
Bitterling01.01.-31.12.
Edelkrebs01.01.-31.12.
Elritze01.01.-31.12.
Flussneunauge01.01.-31.12.
Groppe01.01.-31.12.
Große Maräne (Satzf.)01.10.-31.12.30 cm
Gründling01.01.-31.12.
Haselkeine15 cm
Hecht01.02.-31.03.45 cm
Karpfenkeine35 cm
Kleine Maränekeine15 cm
Kleiner Stichling01.01.-31.12.
Lachs01.01.-31.12.
Lachs (Satzfische)16.10.-15.04.60 cm
Maifisch01.01.-31.12.
Meerforelle01.01.-31.12.
Meerforelle (Satzf.)16.10.-15.04.60 cm
Meerneunauge01.01.-31.12.
Moderlieschen01.01.-31.12.
Nase01.01.-31.12.
Quappekeine30 cm
Rapfen01.04.-30.06.40 cm
Schlammpeitzger01.01.-31.12.
Schleiekeine25 cm
Schmerle01.01.-31.12.
Schneider01.01.-31.12.
Seeforelle01.01.-31.12.
Seeforelle (Satzf.)16.10.-15.04.60 cm
Steinbeißer01.01.-31.12.
Stint01.01.-31.12.
Stör01.01.-31.12.
Zährte01.01.-31.12.
Zander01.04.-31.05.45 cm
Ziege01.01.-31.12.
Zope01.03.-31.05.20 cm
Tabelle: Übersicht der Schonzeiten und Mindestmaße in Brandenburg

Warum gibt es Schonzeiten in Brandenburg?

Brandenburgs Gewässer beherbergen eine Vielzahl von Fischarten, die sich über das gesamte Jahr hinweg fortpflanzen. Die Schonzeiten schützen die Fische während ihrer Laichzeit vor dem Fang und gewährleisten so eine stabile Population. Besonders die großen Flüsse wie die Havel, Spree und Oder spielen dabei eine bedeutende Rolle, da sie essenzielle Laich- und Aufwuchsgebiete für viele Arten darstellen.

Bedeutung der Mindestmaße

Die Mindestmaße dienen dem Schutz junger, noch nicht geschlechtsreifer Fische. In Brandenburg spielen diese Vorgaben eine wichtige Rolle, um die heimischen Fischarten vor einer Gefährdung durch übermäßige Entnahme zu schützen. Angler müssen Fische, die kleiner als das Mindestmaß sind, sofort und schonend zurücksetzen. Dies trägt maßgeblich zur nachhaltigen Fischerei in der Region bei.

Besondere Vorschriften für Angler in Brandenburg

In Brandenburg gibt es zahlreiche Naturschutzgebiete und besondere Gewässerzonen, in denen zusätzliche Angelbeschränkungen gelten. Dazu gehören unter anderem der Nationalpark Unteres Odertal, das Biosphärenreservat Spreewald sowie verschiedene Seen mit speziellen Schutzmaßnahmen. Angler sind verpflichtet, sich vor dem Fischen über die jeweiligen Regelungen zu informieren, um Verstöße zu vermeiden.

Die Einhaltung der Schonzeiten und Mindestmaße ist in Brandenburg nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch essenziell für den Schutz der artenreichen Fischbestände. Durch eine verantwortungsbewusste Fischerei und den respektvollen Umgang mit den Gewässern kann die Artenvielfalt erhalten und eine nachhaltige Nutzung ermöglicht werden. Wer in Brandenburg angelt, sollte sich daher stets über die geltenden Bestimmungen informieren und seinen Beitrag zur Bewahrung dieses einzigartigen Angelreviers leisten.

aktualisiert: 2025

Gesetzliche Regelung: Fischereigesetz für das Land Brandenburg

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