Schonzeiten und Mindestmaße für Fische in Niedersachsen
Niedersachsen bietet mit seiner Nordseeküste, der Weser, der Elbe und zahlreichen Seen eine große Vielfalt an Angelmöglichkeiten. Um die Fischbestände nachhaltig zu schützen, gibt es klare Regelungen zu Schonzeiten und Mindestmaßen. Diese Vorschriften sollen die Fortpflanzung der Fische sichern und eine verantwortungsbewusste Fischerei fördern.
Schonzeiten und Mindestmaße in Niedersachsen
Fischart | Schonzeit | Mindestmaß |
---|---|---|
Aal | Keine | 35 cm (2) |
Äsche | 01.03.-15.05. | 30 cm |
Bachforelle | 15.10.-15.02. | 25 cm |
Bachneunauge | 01.01.-31.12. | — |
Bachschmerle | 01.01.-31.12. | — |
Barbe | Keine | 35 cm |
Bitterling | 01.01.-31.12. | — |
Elritze | 01.01.-31.12. | — |
Flusskrebs (Edelkrebs) | 01.11.-30.06. | 11 cm |
Flussneunauge | 01.01.-31.12. | — |
Groppe (Koppe, Mühlkoppe) | 01.01.-31.12. | — (1) |
Hecht | 01.02.-15.04. | 40 cm |
Lachs (Satzfische) | 15.10.-15.03. | 50 cm (1) |
Meerforelle (Satzfische) | 15.10.-15.02. | 40 cm (1) |
Meerneunauge | 01.01.-31.12. | — |
Nase (Satzfische) | 01.01.-31.12. | 25 cm (1) |
Quappe | Keine | 35 cm |
Rapfen (Satzfische) | Keine | 40 cm (1) |
Regenbogenforelle | Keine | 25 cm |
Stör (Satzfische) | 01.01.-31.07. | 100 cm (1) |
Wels | Keine | 50 cm |
Zander | 15.03.-30.04. | 35 cm |
Anmerkungen zu Schonzeiten und Mindestmaßen in Niedersachsen (Binnen):
- Wenn Meerforellen, Lachse, Rapfen, Störe und Nasen als Besatz in ein Gewässer eingebracht worden sind, dürfen sie auch gefangen werden. Abgesehen von dieser Ausnahme ist es nicht erlaubt, diesen Fischarten nachzustellen. Wenn es sich nicht um Satzfische handelt, gelten ansonsten ganzjährige Schonzeiten. Die Gewässer, in die Satzfische eingebracht werden, müssen beim Fischereikundlichen Dienst angezeigt werden (§ 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 BiFischO).
- In den kreisfreien Städten Wilhelmshaven und Emden sowie in den Landkreisen Stade, Cuxhaven, Wittmund, Wesermarsch, Ammerland, Friesland, Leer und Aurich gilt abweichend ein Mindestmaß von 28 Zentimetern. (§ 3 Abs. 2 BiFischO).
Warum gibt es Schonzeiten?
Niedersachsens Gewässer beherbergen eine Vielzahl an Fischarten, die sich über das Jahr hinweg fortpflanzen. Besonders in Flüssen wie der Weser und Elbe sowie in der Nordsee sind Schonzeiten essenziell, um die Fortpflanzung und Stabilität der Bestände zu gewährleisten. Während dieser Zeiten ist das Angeln auf bestimmte Arten verboten, um ihren Bestand zu sichern.
Bedeutung der Mindestmaße
Mindestmaße sorgen dafür, dass Fische mindestens einmal abgelaicht haben, bevor sie entnommen werden. Dies hilft dabei, stabile Populationen zu erhalten. Jeder zu kleine Fisch muss unmittelbar zurückgesetzt werden, um die Bestände langfristig zu sichern.
Top-Angelspots in Niedersachsen
Niedersachsen bietet eine breite Palette an Angelmöglichkeiten in Flüssen, Seen und der Nordsee. Hier sind einige der besten Gewässer:
Steinhuder Meer – Bekannt für Hecht, Zander und Aal.
Harzer Talsperren – Hervorragend für Forellen, Saiblinge und Karpfen.
Weser – Heimat großer Wels- und Hechtbestände.
Elbe (Niedersächsischer Abschnitt) – Perfekt für Zander und Rapfen.
Nordsee (Wattenmeer & Häfen) – Top-Revier für Dorsch, Makrele und Meerforelle.
Besondere Angelvorschriften in Niedersachsen
Küstenangeln: Für das Angeln in der Nordsee gelten gesonderte Bestimmungen.
Friedfisch- und Raubfischangeln: In vielen Gewässern gibt es spezielle Fangbegrenzungen.
Naturschutzgebiete: In bestimmten Schutzgebieten ist das Angeln untersagt oder eingeschränkt.
Angelscheinpflicht: In Niedersachsen ist ein gültiger Fischereischein erforderlich.
Niedersachsen bietet eine riesige Auswahl an Angelrevieren von Binnengewässern bis zur Küste. Durch das Einhalten der Schonzeiten und Mindestmaße tragen Angler dazu bei, dass die Fischbestände gesund bleiben und die nachhaltige Fischerei gesichert wird. Wer sich an die Vorschriften hält, kann hier ein erstklassiges Angelerlebnis genießen.
aktualisiert: 2025
Rechtliche Rahmenbedingungen: Niedersächsisches Fischereigesetz