Schonzeiten Deutschland

Schonzeiten und Mindestmaße in Bremen

Bremen, das kleinste Bundesland Deutschlands, bietet mit der Weser, den Hafenbecken und zahlreichen Nebenarmen vielseitige Angelmöglichkeiten. Trotz der begrenzten Wasserfläche gibt es hier eine artenreiche Fischpopulation. Um die Bestände langfristig zu erhalten und eine nachhaltige Fischerei zu ermöglichen, gelten in Bremen spezifische Vorschriften zu Schonzeiten und Mindestmaßen.

Diese Regelungen dienen dem Schutz der Fischbestände und der Sicherung einer verantwortungsvollen Angelfischerei.

Schonzeiten und Mindestmaße in Bremen

FischartSchonzeitMindestmaß
Aalkeine45 cm
Äsche01.03. – 15.05.35 cm
Bachforelle15.10. – 15.03.30 cm
Bachneunauge01.01. – 31.12.
Barsch01.02. – 15.05.15 cm (1)
Bitterling01.01. – 31.12.
Döbelkeine30 cm
Finte01.01. – 31.12.
Flunderkeine25 cm
Flusskrebs01.11. – 30.06.11 cm
Flussneunauge01.01. – 31.12.
Groppe01.01. – 31.12.
Hecht01.02. – 15.05.60 cm (1)
Lachs15.10. – 15.03.60 cm (1)
Maifisch (Alse)01.01. – 31.12.
Meerforelle15.10. – 15.03.50 cm (1)
Meerneunauge01.01. – 31.12.
Nordseeschnäpel01.01. – 31.12.
Quappekeine35 cm
Rapfenkeine40 cm
Schlammpeitzger01.01. – 31.12.
Schmerle01.01. – 31.12.
Schneider01.01. – 31.12.
Steinbeißer01.01. – 31.12.
Stör01.01. – 31.12.
Zährte01.01. – 31.12.
Zander01.02. – 15.05.40 cm (1)
Tabelle: Übersicht über Schonzeiten und Mindestmaße in Bremen

(1): Vom 1. Februar bis zum 15. Mai (Raubfischschonzeit) ist das Angeln mit Spinnködern sowie mit Köderfischteilen und ganzen Köderfischen verboten

Warum gibt es Schonzeiten in Bremen?

Die Weser als zentraler Fluss des Landes und ihre Nebenarme bieten Laich- und Aufwuchsgebiete für viele Fischarten. Schonzeiten sind essenziell, um den Fortbestand dieser Arten zu sichern. Während dieser Zeiten ist es verboten, bestimmte Fische zu entnehmen, um eine ungestörte Fortpflanzung zu gewährleisten. Besonders in städtischen Gewässern, wie den Hafenanlagen und Kanälen, ist der Schutz der Fischpopulation von großer Bedeutung.

Besondere Vorschriften für Angler in Bremen

In Bremen gelten für einige Gewässer zusätzliche Schutzbestimmungen. Besonders in den Hafenanlagen und den Wesernebenarmen können spezielle Regelungen bestehen. Zudem sind bestimmte Bereiche, wie Naturschutzgebiete und Spülfelder, für das Angeln komplett gesperrt. Angler sollten sich vor jeder Angeltour über die jeweils geltenden Bestimmungen informieren.

Die Einhaltung der Schonzeiten und Mindestmaße in Bremen ist entscheidend für eine nachhaltige Fischerei und den Schutz der Fischbestände. Durch verantwortungsbewusstes Handeln kann jeder Angler einen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt in der Weser und den umliegenden Gewässern leisten. Wer sich an die Regelungen hält, trägt dazu bei, dass auch künftige Generationen in Bremen erfolgreich und nachhaltig angeln können.

aktualisiert: 2025

Rechtsgrundlage: Bremisches Fischereigesetz

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