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Schonzeiten und Mindestmaße in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz ist mit seinen zahlreichen Flüssen, Seen und Stauseen ein attraktives Bundesland für Angler. Besonders die Mosel, der Rhein, die Lahn und der Pfälzerwald bieten erstklassige Angelmöglichkeiten. Um die Fischbestände nachhaltig zu schützen, gibt es in Rheinland-Pfalz spezielle Regelungen zu Schonzeiten und Mindestmaßen.

In dieser Übersichts-Tabelle findest du die wichtigsten Vorschriften für das Angeln in Rheinland-Pfalz.

Schonzeiten und Mindestmaße in Rheinland-Pfalz

FischartSchonzeitMindestmaß
AalKeine50 cm
Aland01.01.-31.12.
Äsche15.02.-30.04.30 cm
Bachforelle15.10.-15.03.25 cm
Bachneunauge01.01.-31.12.
BachsaiblingKeine
Bachschmerle01.01.-31.12.
Barbe01.05.-15.06.35 cm
Bitterling01.01.-31.12.
BlaufelchenKeine25 cm
Brachsen (Brassen)Keine
DöbelKeine
Elritze01.01.-31.12.
Europäischer Flusskrebs01.01.-31.12.
Finte01.01.-31.12.
Flunder01.01.-31.12.
FlussbarschKeine
Flussneunauge01.01.-31.12.
GiebelKeine
GründlingKeine
GüsterKeine15 cm
HaselKeine15 cm
Hecht01.02.-31.05.50 cm
Karausche01.01.-31.12.
KarpfenKeine35 cm
KaulbarschKeine
Koppe (Groppe)01.01.-31.12.
Lachs01.01.-31.12.
Maifisch01.01.-31.12.
Malermuschel01.01.-31.12.
Meerforelle01.01.-31.12.
Meerneunauge01.01.-31.12.
Moderlieschen01.01.-31.12.
Nase15.03.-30.04.20 cm
Quappe01.01.-31.12.
RegenbogenforelleKeine
Rotauge (Plötze, Schwaal)Keine15 cm
RotfederKeine15 cm
SchleieKeine25 cm
Schnäpel01.01.-31.12.
Schneider01.01.-31.12.
SeeforelleKeine60 cm
Steinbeißer01.01.-31.12.
Steinkrebs01.01.-31.12.
Stichling (dreistachelig)Keine
Stör01.01.-31.12.
UkeleiKeine
Zander15.03.-15.05.45 cm
Tabelle: Übersicht der aktuellen Schonzeiten und Mindestmaße in Rheinland-Pfalz

Frühjahrschonzeit und Winterschonzeit in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gelten neben den artspezifischen Schonzeiten auch allgemeine Regelungen zum Schutz der Fischbestände:

Frühjahrsschonzeit: Vom 15. April bis zum 31. Mai ist in bestimmten Gewässern das Angeln mit Hand- und Schleppangeln erlaubt, jedoch ist die Verwendung von Blinkern, Spinnern und anderen künstlichen Ködern – mit Ausnahme der künstlichen Fliege – untersagt. Diese Regelung betrifft insbesondere größere Flüsse wie Rhein, Mosel, Lahn, Nahe und deren ausgewählte Nebenflüsse. Angler sollten sich vorab genau über die geltenden Bestimmungen informieren, um Verstöße zu vermeiden.

Winterschonzeit: Zwischen dem 15. Oktober und dem 15. März ist jegliche Fischerei, einschließlich des Angelns mit der Handangel, in allen offenen Gewässern verboten, für die keine Frühjahrsschonzeit festgelegt wurde. Damit sollen insbesondere die Fischbestände in stehenden und langsam fließenden Gewässern geschützt werden.

Diese Schonzeiten dienen dem Schutz der Fischpopulationen während ihrer Laichzeiten und tragen zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Gewässer in Rheinland-Pfalz bei.

Mindestmaße und ihr Nutzen

Mindestmaße stellen sicher, dass Fische mindestens einmal in ihrem Leben ablaichen können, bevor sie gefangen werden dürfen. Dies trägt dazu bei, die Bestände stabil zu halten. Fische, die das Mindestmaß nicht erreichen, müssen schonend zurückgesetzt werden.

Die besten Angelgewässer in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz bietet eine Vielzahl an hervorragenden Angelgewässern. Hier sind einige der besten Reviere:

Mosel – Bekannt für Zander, Wels und Hecht.

Rhein – Perfekt für Rapfen, Zander und Aal.

Saar – Gutes Revier für Hecht und Barsch.

Lahn – Besonders beliebt für Barben und Forellen.

Pfälzerwald-Stauseen (z. B. Maroth, Gelterswoog) – Ideal für Karpfen und Schleien.

Besondere Vorschriften für das Angeln in Rheinland-Pfalz

Angelscheinpflicht: Ein gültiger Fischereischein ist erforderlich.

Naturschutzgebiete: In bestimmten Abschnitten der Flüsse und Seen ist das Angeln verboten oder eingeschränkt.

Köderbeschränkungen: In einigen Gewässern sind lebende Köderfische untersagt.

Fangbegrenzungen: Für bestimmte Fischarten gibt es tägliche Fanglimits.

Rheinland-Pfalz bietet eine breite Palette an Angelmöglichkeiten in Flüssen, Seen und Stauseen. Durch die Einhaltung der Schonzeiten und Mindestmaße tragen Angler dazu bei, die Fischbestände langfristig zu sichern. Wer sich an die Vorschriften hält, kann in Rheinland-Pfalz ein nachhaltiges und erfolgreiches Angelerlebnis genießen.

aktualisiert: 2025

Rechtliche Rahmenbedingungen: Landesfischereigesetz

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