Schonzeiten Deutschland

Schonzeiten und Mindestmaße in Sachsen

Sachsen bietet Anglern eine große Auswahl an Flüssen, Seen und Stauseen. Die Elbe, Mulde und zahlreiche Teiche und Stauseen in der Lausitz und im Erzgebirge sind beliebte Angelgewässer. Damit die Fischbestände langfristig erhalten bleiben, gibt es auch hier festgelegte Schonzeiten und Mindestmaße, die unbedingt einzuhalten sind.

Schonzeiten und Mindestmaße in Sachsen

FischartSchonzeitMindestmaß
AalKeine50 cm
AlandKeine20 cm
Äsche01.01. – 15.06.35 cm
Atlantischer Lachs01.10. – 30.04.60 cm
Bachforelle01.10. – 30.04.28 cm
Bachsaibling01.10. – 30.04.25 cm
Barbe15.04. – 30.06.50 cm
BitterlingGanzjährig
EdelkrebsGanzjährig
ElritzeGanzjährig
GroppeGanzjährig
Große Maräne01.10. – 31.12.30 cm
Hecht01.02. – 30.04.50 cm
Karausche01.02. – 30.06.15 cm
KarpfenKeine40 cm
MaifischGanzjährig
Meerforelle01.10. – 30.04.60 cm
NaseSiehe Anmerkung 1Siehe Anmerkung 1
QuappeSiehe Anmerkung 2Siehe Anmerkung 2
Rapfen01.01. – 31.05.40 cm
Regenbogenforelle01.10. – 30.04.25 cm
RotfederKeine20 cm
SchlammpeitzgerGanzjährig
SchleieKeine25 cm
SchmerleGanzjährig
SchneiderGanzjährig
Seeforelle01.10. – 30.04.60 cm
Seesaibling01.10. – 30.04.28 cm
SteinkrebsGanzjährig
StörGanzjährig
StromgründlingGanzjährig
ZährteGanzjährig
Zander01.02. – 31.05.50 cm
Tabelle: Übersicht der Schonzeiten und Mindestmaße in Sachsen

Anmerkungen:

Nase: Grundsätzlich gilt eine ganzjährige Schonzeit. In der Elbe jedoch vom 1. Januar bis 15. Juni mit einem Mindestmaß von 40 cm.

Quappe: Generell ganzjährig geschont. In der Elbe, Vereinigten Mulde und Weißen Elster vom 1. Januar bis 31. März mit einem Mindestmaß von 30 cm.

Stör: Sowohl der Atlantische als auch der Europäische Stör sind ganzjährig geschont.

Regenbogenforelle: Die Schonzeit gilt nur in Fließgewässern.

Rotfeder: Das Mindestmaß von 20 cm gilt nur in Fließgewässern.

Diese Regelungen basieren auf der Sächsischen Fischereiverordnung (SächsFischVO) vom 22. April 2022.

Warum gibt es Schonzeiten?

Die Elbe, Mulde, Spree und viele Talsperren Sachsens beherbergen eine Vielzahl von Fischarten, die sich zu bestimmten Zeiten vermehren. Schonzeiten ermöglichen es diesen Arten, ungestört zu laichen und ihre Populationen auf einem gesunden Niveau zu halten. Besonders stark betroffene Arten wie Hecht und Zander profitieren von diesen Schutzmaßnahmen.

Mindestmaße – Schutz für Jungfische

Durch die Einhaltung der Mindestmaße wird sichergestellt, dass die Fische mindestens einmal in ihrem Leben ablaichen, bevor sie entnommen werden dürfen. Dies trägt dazu bei, dass sich die Bestände auf natürliche Weise regenerieren. Jeder Fisch, der das Mindestmaß nicht erreicht, muss schonend zurückgesetzt werden.

Beliebte Angelreviere in Sachsen

Sachsen bietet eine Vielzahl erstklassiger Angelplätze, darunter:

Elbe – Heimat von Wels, Zander und Aal.

Mulde – Gute Bestände an Hecht, Döbel und Barbe.

Spree – Beliebt für Forellen und Äschen.

Talsperre Pöhl – Hecht-, Zander- und Karpfenrevier.

Zwenkauer See – Vielseitiges Angelrevier für Raub- und Friedfische.

Besondere Vorschriften für das Angeln in Sachsen

Angelscheinpflicht: Ein gültiger Fischereischein ist erforderlich.

Sonderregelungen für Talsperren: Manche Stauseen haben eigene Schutzbestimmungen.

Nachtangelverbot: In bestimmten Gewässern ist das Nachtangeln untersagt.

Fanglimits: Für bestimmte Fischarten gelten tägliche Entnahmebegrenzungen.

Sachsen bietet Anglern eine riesige Vielfalt an Gewässern, von großen Flüssen bis zu abgelegenen Talsperren. Durch das Einhalten der Schonzeiten und Mindestmaße leisten Angler einen wichtigen Beitrag zum nachhaltigen Erhalt der Fischbestände. Wer sich an die Regeln hält, kann in Sachsen ein großartiges Angelerlebnis genießen.

aktualisiert: 2025

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